Aktuelles
Die
Second Shot für Microsoft Examen ist zurück!
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Microsoft SecondShot is back
Melden Sie sich vor
Prüfungsanmeldung zum Second Shot an, damit Sie die "Zweite Chance"
für Ihre nächste Prüfung nützen können.
Sollten Sie die erste Prüfung nicht bestanden haben, erhalten Sie ab
sofort die zweite Prüfung kostenfrei. diese Aktion läuft vom 13.
Januar 2010 bis 30. Juni 2010! Also gleich anmelden!
Gehen Sie hierzu auf folgende Seite und tragen Sie Ihre Daten ein:
http://www.prometric.com/Microsoft/SS_MCP_form.htm?s=ssm
- AZWV
Abkürzung für Anerkennungs- und Zulassungsverordnung
Weiterbildung. Sie regelt das Verfahren zur Anerkennung von
fachkundigen Stellen, sowie zur Zulassung von Trägern und
Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem Dritten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB III): Zugelassene Anbieter haben die
Möglichkeit, Weiterbildung auf "Bildungsgutschein" anzubieten.
Bildungsinteressierte mit einem Bildungsgutschein von der
Agentur für Arbeit oder (geplant) Arbeitsgemeinschaften (ARGE)
können bei Bildungseinrichtungen Bildungsgutscheine einlösen,
die die Anerkennung nach AZWV vorweisen können. Berufliche
Weiterbildungsmaßnahmen (nach SGB III § 77ff.) können von den
Agenturen für Arbeit erst dann gefördert werden, wenn der
Bildungsträger selbst und ihre Bildungsmaßnahmen durch die
fachkundigen Stellen zugelassen bzw. zertifiziert sind.
Download:
Muster
Bildungsgutschein (PDF 1 Seite, 15 kb)
- Qualifizierungsschecks
Das Land Hessen setzt im Rahmen des Programms "Qualifizierung
von Beschäftigten in KMU" in der ESF-Förderperiode 2007-2013 das
Förderinstrument "Qualifizierungsschecks" gezielt ein. Mit dem
neuen Förderinstrument "Qualifizierungsschecks" unterstützt das
Land Hessen die Bemühungen vor Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen, die für ihre
derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder
älter als 45 Jahre sind, durch berufliche Weiterbildung ihre
Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu erhalten und zu
verbessern. Mit dem Qualifizierungsscheck werden 50% der
Weiterbildungskosten bis max. 500 Euro pro Person und Jahr
gefördert.
Download:
Informationen zum Qualifizierungsscheck (PDF 4 Seiten, 388
kb)
- Bildungsgutschein
(45plus, Arbeitsagentur)
Ab Mai 2007 können ältere Arbeitnehmer in Betrieben mit bis zu
250 Beschäftigten ab ihrem 45. Lebensjahr eine Förderung für
eine frei wählbare, berufliche Weiterbildung von der Agentur für
Arbeit erhalten. Bewährte Arbeitskräfte sollen damit ihre
Qualifikation auf den neuesten Stand bringen. Ziel ist es, die
Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer zu sichern und
Entlassungen aufgrund mangelnder Qualifikation zu vermeiden.
Die Kostenerstattung ist bei der Agentur für Arbeit über einen
Bildungsgutschein (§417, Abs. 1 SGB III) vor Beginn der
Weiterbildung zu beantragen. Den Bildungsgutschein gibt es nur,
wenn der Arbeitgeber den Arbeitslohn auch während der
Weiterbildung zahlt. Der Weiterbildungsanbieter ist frei
wählbar, muss aber nach AZWV (Anerkennungs-
und Zulassungsverordnung Weiterbildung) zertifiziert sein. Der
Bildungsgutschein finanziert Kurse von bis zu drei Monaten
Dauer.
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