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Aktuelles

 

  • Finanz-Risikomanagement Seminar

    Die globale Finanzkrise hat deutlich gezeigt, dass ein professionell geführtes Finanz-Risiko-Management eine der wichtigsten Erfolgsfaktoren für moderne Banken, Versicherungskonzerne, Kapitalanlagegesellschaften und Leasinggesellschaften ist.
    Mitarbeiter in der Finanzdienstleistungsbranche benötigen ein Verständnis für die modernen Tools und Methoden, die für das Risikomanagement einsetzbar sind.

    Weitere Informationen: Download: Finanzseminar (pdf)

 

  • AZWV

    Abkürzung für Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung. Sie regelt das Verfahren zur Anerkennung von fachkundigen Stellen, sowie zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III): Zugelassene Anbieter haben die Möglichkeit, Weiterbildung auf "Bildungsgutschein" anzubieten.

    Bildungsinteressierte mit einem Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit oder (geplant) Arbeitsgemeinschaften (ARGE) können bei Bildungseinrichtungen Bildungsgutscheine einlösen, die die Anerkennung nach AZWV vorweisen können. Berufliche Weiterbildungsmaßnahmen (nach SGB III § 77ff.) können von den Agenturen für Arbeit erst dann gefördert werden, wenn der Bildungsträger selbst und ihre Bildungsmaßnahmen durch die fachkundigen Stellen zugelassen bzw. zertifiziert sind.

    Download: Muster Bildungsgutschein (PDF 1 Seite, 15 kb)

     
  • Qualifizierungsschecks

    Das Land Hessen setzt im Rahmen des Programms "Qualifizierung von Beschäftigten in KMU" in der ESF-Förderperiode 2007-2013 das Förderinstrument "Qualifizierungsschecks" gezielt ein. Mit dem neuen Förderinstrument "Qualifizierungsschecks" unterstützt das Land Hessen die Bemühungen vor Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen, die für ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder älter als 45 Jahre sind, durch berufliche Weiterbildung ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu erhalten und zu verbessern. Mit dem Qualifizierungsscheck werden 50% der Weiterbildungskosten bis max. 500 Euro pro Person und Jahr gefördert.

    Download: Informationen zum Qualifizierungsscheck (PDF 4 Seiten, 388 kb)

     
  • Bildungsgutschein (45plus, Arbeitsagentur)

    Seit Mai 2007 können ältere Arbeitnehmer in Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten ab ihrem 45. Lebensjahr eine Förderung für eine frei wählbare, berufliche Weiterbildung von der Agentur für Arbeit erhalten. Bewährte Arbeitskräfte sollen damit ihre Qualifikation auf den neuesten Stand bringen. Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer zu sichern und Entlassungen aufgrund mangelnder Qualifikation zu vermeiden.

    Die Kostenerstattung ist bei der Agentur für Arbeit über einen Bildungsgutschein (§417, Abs. 1 SGB III) vor Beginn der Weiterbildung zu beantragen. Den Bildungsgutschein gibt es nur, wenn der Arbeitgeber den Arbeitslohn auch während der Weiterbildung zahlt. Der Weiterbildungsanbieter ist frei wählbar, muss aber nach AZWV (
    Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) zertifiziert sein. Der Bildungsgutschein finanziert Kurse von bis zu drei Monaten Dauer.