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1.
Allgemeines
Die
nachstehenden Teilnahmebedingungen gelten zwischen
EDC-Business Computing GmbH
Alexanderstraße 59
60489 Frankfurt / Main
- im folgenden EDC genannt-
und ihren Vertragspartnern,
- im folgenden Kunde genannt-
für alle derzeitigen und künftigen Seminarveranstaltungen.
Abweichende Kundenbedingungen, denen EDC nicht ausdrücklich schriftlich
zugestimmt hat, sind in keinem Fall Vertragsinhalt. Für den Inhalt
der entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen ist allein der Wortlaut
der diesbezüglichen schriftlichen Vereinbarungen maßgebend.
Änderungen bedürfen einer schriftlichen Zusatzvereinbarung.
2.
Anmeldung und Termine
a)
An den EDC-Seminaren kann nach entsprechender Bestätigung der Anmeldung
durch EDC jedermann teilnehmen.
b)
Die Anmeldung bitten wir bis spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn
vorzunehmen.
c)
Ist das Seminar zum gewünschten Termin bereits belegt, bietet EDC
nach Möglichkeit einen Nachfolgetermin an. Das gleiche gilt, wenn
das Seminar ausfällt.
d)
Meldet der Kunde den Teilnehmer eines offenen Seminars mindestens 10
Arbeitstage vor Seminarbeginn schriftlich ab, werden ihm die Kosten
nicht in Rechnung gestellt. Bei späterer Abmeldung vor Seminarbeginn
werden 75% des Seminarpreises fällig.
EDC behält sich die Geltendmachung eines etwa über die vorstehende
Schadensersatzpauschale hinausgehenden Schadens vor.
Dem Kunden ist der Nachweis möglich, daß EDC ein Schaden
überhaupt nicht entstanden oder der Schaden wesentlich geringer
als die vorgesehene Schadensersatzpauschale ist.
e) Firmenseminare, Raum- und Rechnervermietungen sind nach Auftragsbestätigung
durch EDC verbindlich. Bei einer Stornierung bis 10 Tage vor
Seminarbeginn werden 75% des vereinbarten Entgeltes in Rechnung
gestellt, danach 100%.
EDC behält sich die Geltendmachung eines etwa über die vorstehende
Schadensersatzpauschale hinausgehenden Schadens vor.
Dem Kunden ist der Nachweis möglich, dass EDC ein Schaden
überhaupt nicht entstanden oder der Schaden wesentlich geringer
als die vorgesehene Schadensersatzpauschale ist.
f)
EDC behält sich das Recht vor, Ersatzdozenten einzusetzen und -
auch nach Anmeldebestätigung - gegebenenfalls eine zumutbare Orts-
und Terminänderung vorzunehmen.
3.
Urheberrechte und Datenschutz
Alle
Rechte an den Seminarunterlagen, Übersetzungen, Vervielfältigungen
und Nachdrucken, auch auszugsweise, behält sich EDC vor.
Ohne
vorherige schriftliche Zustimmung seitens EDC dürfen keine Reproduktionen,
gleich welcher Art, vorgenommen werden.
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Für die Dauer des Seminarbesuches hat der Teilnehmer ein nicht
ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der von EDC zu
Lehr- und Übungszwecken eingesetzten Software.
Weder
ganz noch teilweise darf der Teilnehmer diese Software, entsprechende
Dokumentationen oder Ausdrucke kopieren oder Dritten zugänglich
machen. Der Kunde wird die von ihm angemeldeten Personen hierüber
entsprechend informieren und verpflichten. Für mögliche Schäden
aus Zuwiderhandlungen haftet der Kunde sowie der Teilnehmer persönlich.
4.
Zahlung
a) Mit der Bestätigung der Anmeldung an den Kunden ist der
Vertrag rechtswirksam. Der Rechnungsbetrag ist bei Rechnungseingang,
ohne Abzug, sofort fällig.
b)
Der Rechnungsbetrag ergibt sich aus der EDC-Preisliste, beziehungsweise
der EDC-Seminarübersicht.
Es
gilt der Posteingang bei EDC. Erscheint der Teilnehmer nicht oder nur
teilweise zum Seminar, ohne vorher vom Kunden schriftlich abgemeldet
worden zu sein, bleibt die Rechnungsforderung bestehen.
5.
Teilnehmerverhalten
a) Die Seminarordnung und die Seminarzeiten für die von EDC durchgeführten
Seminare sind für die Teilnehmer verbindlich. Der Kunde wird die
von ihm angemeldeten Personen entsprechend informieren und verpflichten.
b)
Verstöße können zum Ausschluss vom Seminar führen.
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.
6.
Gewährleistung, Haftung
a) Das Seminar wird so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer
mit entsprechendem Vorwissen das Seminarziel erreichen kann. Für
den Schulungserfolg haftet EDC nicht.
b)
Besuch und Seminarinhalt werden dem Teilnehmer durch ein Schulungszertifikat
bestätigt.
c)
EDC haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit vorliegend nichts
anderes geregelt ist, ausschließlich für Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern und leitenden Angestellten.
Im Fall grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren
Schaden beschränkt, im übrigen, insbesondere für Mangelfolgeschäden,
ist die Haftung von EDC ausgeschlossen. Für die Wiederbeschaffung
von Daten haftet EDC in jedem Fall nur dann, wenn deren Benutzung im
Rahmen des Seminars dem Kunden von EDC schriftlich bestätigt wurde
und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial,
das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem
Aufwand rekonstruiert werden können.
7.
Gerichtsstand, Sonstiges
Gerichtsstand ist, sofern es sich bei dem Kunden nicht um einen Minderkaufmann
handelt, Frankfurt/Main.
8.
Schlussbemerkung
Sollte einer der Punkte dieser Teilnahmebedingungen rechtlich unwirksam
sein oder werden, berührt dies die Verbindlichkeiten der übrigen
Punkte nicht.
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